AG Gesundheitsförderung
Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel der Bundesregierung. Aus diesem Grund ist im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 vorgesehen, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Freibetrag von 500,00 Euro im Jahr je Arbeitnehmer steuerfrei zu stellen (§ 3 Nr. 34 EStG- E). Die Steuerbefreiung soll die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöhen, betriebsinterne Maßnahmen der Gesundheitsförderung durchzuführen.
Härtl Steuerberatung, München Link zu Informationen über die betriebliche Gesundheitsförderung
Link zu BKK-News über betriebliche Gesundheitsförderung
Link zum Einkommensteuergesetz über betriebliche Gesundheitsförderung
Aqua-Fitness-Trainer Christian Döring