Krankenkassen
. . . man kennt mich seit vielen Jahren in Mainz - die aufgeführten Krankenkassen kennen meine Aqua-Fitness- Kurse im Flach- und Tiefwasser und fördern Ihre Kursteilnahme
Alle von mir geleiteten Aqua-Fitness-Kurse im Mainzer Taubergbad haben das Zertifikat “Sport pro Gesundheit - Deutscher Standard Prävention” des Deutschen Olym- pischen Sportbundes und sind bei der „Zentrale Prüfstelle Prävention” zertifiziert (früher BKK-Bundesverband). Beachten Sie, dass auch Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung möglich sind: -> mehr Informati- onen LTO Legal Tribune Online, Bericht zum Thema: Kranken- kassen müssen Auffrischungskurs bezahlen
Bei regelmässiger Teilnahme (>= 8 von 10 Kursstunden) an einem meiner Aqua-Fitness- Kurse erstatten im Regelfall alle gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Prävention (Gesundheitsvorsorge §20 SGB V) im Nachhinein einen Großteil der Kursgebühren. Soweit mir bekannt, fördern im Regelfall alle hier aufgeführten Krankenkassen bei regel- mässiger Teilnahme (an mindestens 8 von 10 Kursstunden = 80 Prozent) „im Nachhinein” über das Präventitionsprinzip „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheits- sportliche Aktivität“ Ihre Kursteilnahme. Wie hoch Ihre individuelle Förderung an einem Kurs erfolgt, erfragen Sie bitte bei der/dem Präventionsbeauftragten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Das Gesundheit-Check-Formular des Mainzer Sport- verein e.V. angelehnt an den Sport pro Gesundheits- Fragebogen (-> Link zur pdf-Datei) soll und kann Ih- nen dabei helfen, um festzustellen, ob aus medizini- scher Sichtweise grundsätzliche Bedenken bei der Ausübung von körperlichen Aktivitäten bestehen, Sie sportgesund sind und an einem Aqua-Fitness-Kurs teilnehmen dürfen bzw. können. Bei einem Alter über 35 und unter 60 Jahren ist eine sportärztliche Vorsorgeuntersuchung sinnvoll. Bei ei- nem Alter über 60 Jahren sollten Sie in jedem Fall ei- ne solche ärztliche Untersuchung vornehmen lassen. Dabei verbietet eine „absolute Kontraindikation“ (Link: -> Risikofaktoren ) eine Teilnahme an einem Aqua-Fitness-Kurs vollständig. Eine „relative Kontraindikation“ spricht gegen die Massnahme, lässt sie aber zu, wenn das Verhältnis von erwartetem Nutzen zu befürchtetem Schaden günstig erscheint - also wenn Ihr Arzt eine Teilnah- me an einem meiner Aqua-Fitness-Kurse im Flach- oder Tiefwasser befürwortet. Sollten Sie „nicht sportgesund“ oder unsicher sein, empfehle ich Ihnen, bezüglich einer Kursteilnahme Rücksprache mit Ihrem Hausarzt bzw. betreuenden Arzt zu nehmen. Gerne kann mich dieser auch bei Fragen per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Am Kursende erhalten Sie bei regelmäßiger Teilnah- me (an mindestens 8 von 10 Kursstunden) eine Teil- nahmebescheinigung zur Weitergabe an Ihre gesetz- liche Krankenkasse. Diese enthält u.a. die Kurs-ID- Nummer, Angaben zum Kurszeitraum, die Stunden- anzahl sowie die Anbieter- und Kursleiterinforma- tionen. ( Formular für von der Zentrale Prüfstelle Prävention zertifizierte Präsenz- und IKT-Kurse gemäß Kapitel 5 Leitfaden Prävention, Stand 12/2024)
BARMER GEK
Aqua-Fitness-Trainer Christian Döring