Krankenkassen
 
 
  .
  .
  .
  man
  kennt
  mich
  seit
  vielen
  Jahren
  in
  Mainz
  -
  die
  aufgeführten
  Krankenkassen
  kennen
  meine
  Aqua-Fitness-
  Kurse im Flach- und Tiefwasser und fördern Ihre Kursteilnahme
 
 
  Alle
  von
  mir
  geleiteten
  Aqua-Fitness-Kurse
  im
  Mainzer 
  Taubergbad
  haben
  das
  Zertifikat
  “Sport
  pro
  Gesundheit
  - 
  Deutscher
  Standard
  Prävention”
  des
  Deutschen
  Olym-
  pischen
  Sportbundes
  und
  sind
  bei
  der
  „Zentrale
  Prüfstelle 
  Prävention” zertifiziert (früher BKK-Bundesverband).
  Beachten
  Sie,
  dass
  auch
  Leistungen
  des
  Arbeitgebers
  zur 
  Gesundheitsförderung
  möglich
  sind:
  ->
  mehr
  Informati-
  onen
  LTO
  Legal
  Tribune
  Online,
  Bericht
  
  zum
  Thema:
  Kranken-
  kassen müssen Auffrischungskurs bezahlen
  
 
  Bei
  regelmässiger
  Teilnahme
  (>=
  8
  von
  10
  Kursstunden)
  an
  einem
  meiner
  Aqua-Fitness-
  Kurse
  erstatten
  im
  Regelfall
  alle
  gesetzlichen
  Krankenkassen
  im
  Rahmen
  der
  Prävention 
  (Gesundheitsvorsorge §20 SGB V)  im Nachhinein einen Großteil der Kursgebühren.
  Soweit
  mir
  bekannt,
  fördern
  im
  Regelfall
  alle
  hier
  aufgeführten
  Krankenkassen
  bei
  regel-
  mässiger
  Teilnahme
  (an
  mindestens
  8
  von
  10
  Kursstunden
  =
  80
  Prozent)
  „im
  Nachhinein” 
  über
  das
  Präventitionsprinzip
  „Reduzierung
  von
  Bewegungsmangel
  durch
  gesundheits-
  sportliche Aktivität“ Ihre Kursteilnahme.
  Wie
  hoch
  Ihre
  individuelle
  Förderung
  an
  einem
  Kurs
  erfolgt,
  erfragen
  Sie
  bitte
  bei
  der/dem 
  Präventionsbeauftragten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
 
 
  Das
  Gesundheit-Check-Formular
  des
  Mainzer
  Sport-
  verein
  e.V.
  angelehnt
  an
  den
  Sport
  pro
  Gesundheits-
  Fragebogen
  (->
  Link
  
  zur
  pdf-Datei)
  soll
  und
  kann
  Ih-
  nen
  dabei
  helfen,
  um
  festzustellen,
  ob
  aus
  medizini-
  scher
  Sichtweise
  grundsätzliche
  Bedenken
  bei
  der 
  Ausübung
  von
  körperlichen
  Aktivitäten
  bestehen,
  Sie 
  sportgesund
  sind
  und
  an
  einem
  Aqua-Fitness-Kurs 
  teilnehmen dürfen bzw. können.
  Bei
  einem
  Alter
  über
  35
  und
  unter
  60
  Jahren
  ist
  eine 
  sportärztliche
  Vorsorgeuntersuchung
  sinnvoll.
  Bei
  ei-
  nem
  Alter
  über
  60
  Jahren
  sollten
  Sie
  in
  jedem
  Fall
  ei-
  ne solche ärztliche Untersuchung vornehmen lassen.
  Dabei
  verbietet
  eine
  „absolute
  Kontraindikation“ 
  (Link:
  ->
  Risikofaktoren
  )
  eine
  Teilnahme
  an
  einem 
  Aqua-Fitness-Kurs vollständig.
  Eine
  „relative
  Kontraindikation“
  spricht
  gegen
  die 
  Massnahme,
  lässt
  sie
  aber
  zu,
  wenn
  das
  Verhältnis 
  von
  erwartetem
  Nutzen
  zu
  befürchtetem
  Schaden 
  günstig
  erscheint
  -
  also
  wenn
  Ihr
  Arzt
  eine
  Teilnah-
  me
  an
  einem
  meiner
  Aqua-Fitness-Kurse
  im
  Flach- 
  oder Tiefwasser befürwortet.
  Sollten
  Sie
  „nicht
  sportgesund“
  oder
  unsicher
  sein, 
  empfehle
  ich
  Ihnen,
  bezüglich
  einer
  Kursteilnahme 
  Rücksprache
  mit
  Ihrem
  Hausarzt
  bzw.
  betreuenden 
  Arzt
  zu
  nehmen.
  Gerne
  kann
  mich
  dieser
  auch
  bei 
  Fragen per Telefon oder E-Mail kontaktieren.
  Am
  Kursende
  erhalten
  Sie
  bei
  regelmäßiger
  Teilnah-
  me
  (an
  mindestens
  8
  von
  10
  Kursstunden)
  eine
  Teil-
  nahmebescheinigung
  zur
  Weitergabe
  an
  Ihre
  gesetz-
  liche
  Krankenkasse.
  Diese
  enthält
  u.a.
  die
  Kurs-ID-
  Nummer,
  Angaben
  zum
  Kurszeitraum,
  die
  Stunden-
  anzahl
  sowie
  die
  Anbieter-
  und
  Kursleiterinforma-
  tionen.
  (
  Formular
  für
  von
  der
  Zentrale
  Prüfstelle
  Prävention 
  zertifizierte
  Präsenz-
  und
  IKT-Kurse
  gemäß
  Kapitel
  5 
  Leitfaden Prävention, Stand 12/2024)
  
 
  BARMER
  GEK
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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