Krankenkassen
.
.
.
man
kennt
mich
seit
vielen
Jahren
in
Mainz
-
die
aufgeführten
Krankenkassen
kennen
meine
Aqua-Fitness-
Kurse im Flach- und Tiefwasser und fördern Ihre Kursteilnahme
Alle
von
mir
geleiteten
Aqua-Fitness-Kurse
im
Mainzer
Taubergbad
haben
das
Zertifikat
“Sport
pro
Gesundheit
-
Deutscher
Standard
Prävention”
des
Deutschen
Olym-
pischen
Sportbundes
und
sind
bei
der
„Zentrale
Prüfstelle
Prävention” zertifiziert (früher BKK-Bundesverband).
Beachten
Sie,
dass
auch
Leistungen
des
Arbeitgebers
zur
Gesundheitsförderung
möglich
sind:
->
mehr
Informati-
onen
LTO
Legal
Tribune
Online,
Bericht
zum
Thema:
Kranken-
kassen müssen Auffrischungskurs bezahlen
Bei
regelmässiger
Teilnahme
(>=
8
von
10
Kursstunden)
an
einem
meiner
Aqua-Fitness-
Kurse
erstatten
im
Regelfall
alle
gesetzlichen
Krankenkassen
im
Rahmen
der
Prävention
(Gesundheitsvorsorge §20 SGB V) im Nachhinein einen Großteil der Kursgebühren.
Soweit
mir
bekannt,
fördern
im
Regelfall
alle
hier
aufgeführten
Krankenkassen
bei
regel-
mässiger
Teilnahme
(an
mindestens
8
von
10
Kursstunden
=
80
Prozent)
„im
Nachhinein”
über
das
Präventitionsprinzip
„Reduzierung
von
Bewegungsmangel
durch
gesundheits-
sportliche Aktivität“ Ihre Kursteilnahme.
Wie
hoch
Ihre
individuelle
Förderung
an
einem
Kurs
erfolgt,
erfragen
Sie
bitte
bei
der/dem
Präventionsbeauftragten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Das
Gesundheit-Check-Formular
des
Mainzer
Sport-
verein
e.V.
angelehnt
an
den
Sport
pro
Gesundheits-
Fragebogen
(->
Link
zur
pdf-Datei)
soll
und
kann
Ih-
nen
dabei
helfen,
um
festzustellen,
ob
aus
medizini-
scher
Sichtweise
grundsätzliche
Bedenken
bei
der
Ausübung
von
körperlichen
Aktivitäten
bestehen,
Sie
sportgesund
sind
und
an
einem
Aqua-Fitness-Kurs
teilnehmen dürfen bzw. können.
Bei
einem
Alter
über
35
und
unter
60
Jahren
ist
eine
sportärztliche
Vorsorgeuntersuchung
sinnvoll.
Bei
ei-
nem
Alter
über
60
Jahren
sollten
Sie
in
jedem
Fall
ei-
ne solche ärztliche Untersuchung vornehmen lassen.
Dabei
verbietet
eine
„absolute
Kontraindikation“
(Link:
->
Risikofaktoren
)
eine
Teilnahme
an
einem
Aqua-Fitness-Kurs vollständig.
Eine
„relative
Kontraindikation“
spricht
gegen
die
Massnahme,
lässt
sie
aber
zu,
wenn
das
Verhältnis
von
erwartetem
Nutzen
zu
befürchtetem
Schaden
günstig
erscheint
-
also
wenn
Ihr
Arzt
eine
Teilnah-
me
an
einem
meiner
Aqua-Fitness-Kurse
im
Flach-
oder Tiefwasser befürwortet.
Sollten
Sie
„nicht
sportgesund“
oder
unsicher
sein,
empfehle
ich
Ihnen,
bezüglich
einer
Kursteilnahme
Rücksprache
mit
Ihrem
Hausarzt
bzw.
betreuenden
Arzt
zu
nehmen.
Gerne
kann
mich
dieser
auch
bei
Fragen per Telefon oder E-Mail kontaktieren.
Am
Kursende
erhalten
Sie
bei
regelmäßiger
Teilnah-
me
(an
mindestens
8
von
10
Kursstunden)
eine
Teil-
nahmebescheinigung
zur
Weitergabe
an
Ihre
gesetz-
liche
Krankenkasse.
Diese
enthält
u.a.
die
Kurs-ID-
Nummer,
Angaben
zum
Kurszeitraum,
die
Stunden-
anzahl
sowie
die
Anbieter-
und
Kursleiterinforma-
tionen.
(
Formular
für
von
der
Zentrale
Prüfstelle
Prävention
zertifizierte
Präsenz-
und
IKT-Kurse
gemäß
Kapitel
5
Leitfaden Prävention, Stand 12/2024)
BARMER
GEK
Krankenkassen